Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

nach der neuesten Rundverfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde vom 20.03.2020 können nun auch Kinder mit nur einem Erziehungsberechtigten aus den Berufsgruppen der sog. kritischen Infrastruktur in der Notbetreuung aufgenommen werden.

Die Notbetreuung dient allein zur Sicherstellung grundlegender Aspekte der Daseinsvorsorge und kann daher weiterhin nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt werden. Sollten Sie entsprechende Gründe haben, aber nicht den genannten Berufsgruppen angehören, so können Sie dennoch einen Antrag auf Notbetreuung stellen.

Ein schriftlicher Nachweis ist in jedem Fall erforderlich!

Bitte prüfen Sie alle Alternativen zur Notbetreuung sorgfältig und kritisch. Ein Aufenthalt zu Hause ist unbedingt der Betreuung in der Schule vorzuziehen!

Bitte geben Sie uns vorab bis Sonntag, 22.03.2020 18 Uhr, eine Rückmeldung an oberschule@harpstedt.de ob Sie zu dem genannten Personenkreis gehören und eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen. Eine schriftliche Anmeldung mit entsprechendem Nachweis ist zusätzlich erforderlich. Sie finden den Antrag zur Notbetreuung im Bereich Dokumente/Downloads.

Kommen Sie gut durch die Zeit und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
gez. Etta Mörking
Schulleiterin