Schulordnung der Oberschule Harpstedt

DESHALB BRAUCHEN WIR EINE SCHULORDNUNG

Wenn viele Menschen einen Teil ihrer Zeit gemeinsam leben und arbeiten, Sport treiben und sich wohl fühlen wollen, dann müssen alle einige Regeln beachten:

  • eine Zeiteinteilung
  • die Erledigung von Aufgaben
  • das Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulhof
  • ausdrückliche Verbote.

Die meisten dieser Regeln sind im Laufe der Zeit durch Erfahrungen der Menschen mit- und untereinander entstanden und erklären sich von selbst. Einige Regeln aber sind vom Gesetzgeber her vorgeschrieben, andere sind von der Gesamtkonferenz bzw. dem Schulvorstand unserer Schule festgelegt worden.

In unserer Schule haben wir uns in Abstimmung mit dem Schüler- und Elternrat auf folgende Regeln geeinigt:

REGELUNG ZUM SCHULBESUCH

Wir kommen pünktlich zum Unterricht um Störungen zu vermeiden. Nimmt eine Schülerin/ ein Schüler nicht am Unterricht teil, müssen die Erziehungsberechtigten dies umgehend schriftlich oder telefonisch der Schule mitteilen.

Bei Fehlzeiten muss spätestens am dritten Tag nach Anwesenheit eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. Ansonsten gelten die Fehltage als unentschuldigt. Die Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attestes kann beschlossen werden.

VERHALTEN IM SCHULGEBÄUDE UND AUF DEM SCHULHOF

  • Wir nehmen aufeinander Rücksicht und helfen uns gegenseitig. Streitigkeiten werden ohne Gewalt geschlichtet. Wenn es erforderlich ist, kann ein Streitschlichter helfen. Grundsätzlich „ärgern“ wir niemanden an der Schule.
  • Wir betreten das Schulgelände frühestens 25 Minuten vor Beginn des Unterrichts. Die Fahrschüler/-innen begeben sich direkt vom Bus in die Pausenhalle bzw. zu den Klassenräumen. Nach Unterrichtsschluss dürfen wir uns nicht mehr auf dem Schulgelände aufhalten, wir müssen dann sofort nach Hause gehen oder fahren oder in den Räumen der Jugendpflege warten. Andernfalls entfällt der Versicherungsschutz durch die Schule. Auf dem Fahrradplatz schieben wir die Fahrräder, damit wir andere Schüler/-innen nicht gefährden.
  • Während des Unterrichts und in den Pausen verlassen wir das Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers.
  • Ist eine Klasse fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrer/-in, meldet der/die Klassensprecher/-in dies der Schulleitung oder dem Sekretariat. Wartende Klassen verhalten sich so, dass anderer Unterricht nicht gestört wird.
  • Jacken hängen wir aus Sicherheitsgründen an die dafür vorgesehenen Kleiderhaken. Wir lassen keine Wertgegenstände in den Jacken. Finger weg von fremden Jacken!
  • In den Pausen gehen wir auf die Schulhöfe oder in die Pausenhalle. Bei Regenwetter bleiben wir in der Pausenhalle.
  • Ab 12 Uhr ist die Jugendpflege geöffnet. Um dorthin zu gelangen, nutzen wir die vereinbarten Überwege. Zu den Fachräumen in der Delmeschule gehen wir nur mit der zuständigen Lehrkraft. Wir achten dabei besonders auf den Straßenverkehr.
  • Wir halten uns nicht unnötig in den Toilettenräumen auf und verlassen sie immer ordentlich.
  • Fundsachen geben wir den Hausmeistern. Unfälle oder Schadensmeldungen teilen wir schnell mit, damit Hilfe geleistet oder der Schaden beseitigt werden kann.
  • Wir kleiden uns so, wie es für den Schulbesuch unserer Schule angemessen ist. Die Schule ist ein politisch und religiös neutraler Ort. Kleidung, die eine politisch und religiös extreme, sexistische, diskriminierende bzw. Gewalt verherrlichende Gesinnung zeigt bzw. Kleidung, die für solche Zwecke missbraucht werden kann, ist an unserer Schule verboten.
  • Nutzung von elektronischen Geräten:
    Es gilt die aktuelle Handyverordnung der Schule. Die Nutzung des Handys ist vor Schulbeginn bis zum ersten Klingeln, in beiden großen Pausen und nach der 6. Stunde bis zum Beginn der Nachmittagsbetreuung nur in der Handyzone erlaubt.
    Das Handy muss während des gesamten Schultages nicht sichtbar aufbewahrt werden.
    Wer im Krankheitsfall telefonieren muss, kann in den Schulsanitätsraum gehen.

IN UNSERER SCHULGEMEINSCHAFT SIND AUSDRÜCKLICH VERBOTEN

  • Anwendung körperlicher oder verbaler Gewalt gegen Personen
  • absichtliche oder fahrlässige Sachbeschädigung
  • absichtliche oder gedankenlose Verschmutzung
  • Tabakwaren, alkoholische Getränke sowie sonstige Drogen
  • Waffen aller Art sowie Feuerwerkskörper und Spraydosen (s. Waffenerlass)
  • Jugend gefährdende und Gewalt verherrlichende Schriften und andere Medien
  • das Werfen und Schießen von Schneebällen, Eisplatten, Steinen und anderen Gegenständen
  • Laserpointer bzw. Edding-Stifte
  • das Ballspielen, Rennen und Herumtoben in den Gebäuden
  • das Fußballspielen mit Getränkeverpackungen oder ähnlichen Gegenständen
  • Essen und Kaugummikauen während des Unterrichts.

ACHTUNG VOR DEM EIGENTUM ANDERER

Unsere Schule ist für alle da. Wer etwas beschädigt oder Schäden entdeckt, muss eine Lehrerin oder einen Lehrer, die Hausmeister oder die Schulleitung darüber informieren, damit der Schaden repariert werden kann. Wer mutwillig etwas zerstört hat, muss für den Schaden aufkommen.

Wir müssen die (Fach-)Räume, in denen wir gearbeitet haben, so verlassen, dass die nächsten, die sie benutzen, sie nicht erst aufräumen und säubern müssen. Dazu gehören selbstverständlich auch die Umkleideräume der Sporthallen und unsere eigenen Klassenräume.

In unserer Schule begegnen sich Schüler/-innen, Lehrer/-innen und Mitarbeiter/-innen in gegenseitiger Toleranz. Für ein gutes Zusammenleben ist es notwendig, dass von allen Beteiligten die hier aufgeführten Punkte eingehalten werden. Eine Schulordnung kann nicht jeden Einzelfall regeln. Absprachen zwischen Lehrer/-innen und Schüler/-innen sind bindend und können die Schulordnung ergänzen.

Auf diese Schulordnung haben sich in der Gesamtkonferenz am 18. Januar 2018 die Schülervertretung, der Schulelternrat und die Lehrer/-innen geeinigt. Die Handyregelungen wurden mit Beginn des Schuljahres 2022-2023 angepasst.